Surfen am Zülpicher See

Surfing, surfing ...
Liebe "surfende" Segler des RSCZ,
es ist eine Freude, bei Euch Surfwart zu sein.
Surfscheinpflicht? ... was ist das?
Wie so vieles in Deutschland ist auch das "Surfen" reglementiert und die Verpächter von Wasserflächen schützen sich und verlangen bei Bedarf den Nachweis eines Führerscheins für die jeweiligen genutzten Wasserfahrzeuge. Dabei genügt es nicht, einen Segelschein zum "Surfen" zu nutzen, sondern es wird der Surfgrundschein eines anerkannten Wassersportverbandes, wie DSV oder VDWS abverlangt. Wer als Windsurfer bei Ranglistenregatten teilnehmen will, hat ebenfalls einen Segelsurfgrundschein und eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen.
Übrigens …
Surfschein und Haftpflichtversicherung sind auch bei uns Pflicht und jeder, der nicht über den geforderten Nachweis verfügt, handelt verbotswidrig!
Angebot an Vereinsmitglieder des RSCZ:
Abnahme der Prüfung in Praxis und ein Theorieabend mit theoretischer Prüfungs-abnahme nach den Richtlinien des VDWS mit Diplom und Grundschein für EUR 50!
INFO:
Christian Hammermann (Surfwart)
Fon 0 22 52-9 51 51 fax 0 22 52-9 51 49
www.surf-schule.de,
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